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Welche Gesundheitsdaten werden geschützt?
Die kurze Antwort: Alle. Alle Gesundheitsdaten gelten als besonders sensibel und schützenswert.
Gesundheitsdaten sind alle Informationen, die sich auf den Gesundheitszustand einer Person beziehen. Das betrifft beispielsweise alle Informationen über frühere und aktuelle Erkrankungen, chronische Leiden, Allergien und Unverträglichkeiten. Nichts davon gehört in die Öffentlichkeit und nichts davon darf ohne Ihr Einverständnis oder ohne ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis gespeichert oder verarbeitet werden.
Aber dieser Schutz geht auch weit über Krankheiten hinaus – es heißt ja nicht umsonst: Gesundheitsdaten. Auch alle Daten, die etwas über Ihren Gesundheitszustand aussagen könnten, unterliegen diesem besonderen Schutz. Dazu gehören beispielsweise alle Messwerte, die Ihren Körper betreffen, so Ihr Gewicht, Ihre Blutzuckerwerte, die Laborergebnisse eines Bluttests oder Ihre Röntgenbilder.
Ausnahmen vom Gesundheitsdatenschutz sind staatlich klar geregelt. Das gilt beispielsweise für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Der Arbeitgeber hat das Recht, nach dem dritten Krankheitstag eine Bescheinigung Ihres Arztes zu verlangen – aber an welcher Krankheit Sie leiden, das darf nicht in dieser Bescheinigung stehen. Auch bestimmte übertragbare Krankheiten stellen eine Ausnahme dar: Sie müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden, um eine Ausbreitung zu verhindern.
Sie bestimmen über Ihre eigenen Gesundheitsdaten – außer sie dürfen auf gesetzlicher Grundlage verwendet werden, ohne dass Sie gefragt werden. Ärztinnen und Ärzte beispielsweise benötigen Ihre Daten, um Sie zu behandeln und die Behandlung auch abrechnen zu können.
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Welche dieser Informationen über Sie gelten als besonders schützenswerte Gesundheitsdaten?
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