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Was kann ich selbst tun?
Sie selbst haben großen Einfluss auf den Schutz Ihrer Daten und können darüber mitentscheiden, wie viel Sicherheit Sie für Ihre Gesundheitsdaten möchten und wer welche Ihrer Daten nutzen darf.
Viele Apps nutzen Gesundheitsdaten, wie beispielsweise Fitnesstracker – und das ist ja auch ihr Zweck. Sie sollten aber bei jeder Anwendung oder App hinterfragen, inwiefern der Schutz Ihrer Daten gewährleistet ist. Und wenn Sie den Eindruck haben, dass eine App sich mehr als notwendig an Ihren Daten bedient, sollten Sie sich im App-Store nach Alternativen umsehen – oder sich fragen, ob dieses spezifische Angebot Ihnen auch tatsächlich einen Nutzen bringt.
In vielen Fällen können Sie selbst entscheiden, ob Sie überhaupt Daten speichern lassen möchten, welche Daten Sie speichern lassen, wem Sie welche Daten zur Verfügung stellen und wie gut Sie Ihre Daten absichern:
- Wenn Sie eine elektronische Patientenakte (ePA) nutzen möchten, können Sie selbst bestimmen, was dort gespeichert wird und wer auf welche Ihrer Daten zugreifen darf.
- Wenn Sie einen elektronischen Medikationsplan (eMP) auf Ihrer Gesundheitskarte speichern lassen, können Sie selbst entscheiden, wem Sie die Daten freigeben und ob Sie Ihre Daten zusätzlich mit einer PIN schützen möchten.
- Wenn Sie elektronische Notfalldaten (NFD) auf Ihrer Gesundheitskarte speichern lassen, können diese im Regelfall nur mit Ihrer Zustimmung eingesehen werden. Falls Sie in einem Notfall allerdings nicht in der Lage sind, sich zu äußern, können Berechtigte – beispielsweise Ärzte – auch ohne Ihre Zustimmung darauf zugreifen.
- Beim elektronischen Rezept entscheiden Sie zwar nicht, ob Sie es nutzen, aber Sie bestimmen, welche Apotheke das Rezept erhält und ob eine vertraute Person Ihr Rezept für Sie einlösen darf.
Sie möchten eine elektronische Patientenakte nutzen? Auf unserer Website erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sich für Ihre ePA registrieren können.
Quiz
Bei welchen digitalen Anwendungen entscheiden Sie grundsätzlich selbst, wer darauf zugreifen darf?
(So geht`s: Klicken Sie die richtigen Antworten an.)