Was bedeuten Datenschutz und Datensicherheit?

Datenschutz ist nicht gleich Datensicherheit, beide spielen aber eng zusammen, wenn es um den Schutz von Informationen geht.

Datenschutz

Datenschutz meint den Schutz vor dem Missbrauch Ihrer Daten. Dabei geht es um Ihre personenbezogenen Daten, also beispielsweise Name, Telefonnummer, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung usw. – sowie auch Ihre Gesundheitsdaten. Außerdem umfasst Datenschutz auch das Recht, selbst zu entscheiden, wer wann welche Ihrer persönlichen Daten einsehen darf – dies nennt man auch informationelle Selbstbestimmung.

Grundsätzlich gilt: Ihre personenbezogenen Daten dürfen verarbeitet werden, wenn Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben oder die Verarbeitung durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt ist.

Darüber hinaus gibt es allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten, nämlich unter anderem

  1. die Rechtmäßigkeit und Transparenz der Datenverarbeitung
  2. die Zweckbindung
  3. die Datenvermeidung und -minimierung sowie
  4. die Richtigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Daten.

Datenschutz ist ein Menschenrecht, welches in der EU-Charta verankert ist. Auf europäischer Ebene regelt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Schutz der personenbezogenen Daten, auf nationaler Ebene das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie andere nationale Gesetze wie das Sozialgesetzbuch (SGB).

Datensicherheit

Während sich also der Datenschutz damit beschäftigt, ob personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen, geht es bei der Datensicherheit darum, wie Daten generell vor dem Zugriff von Unberechtigten geschützt werden können.

Gewährleistet wird diese Sicherheit durch technische und organisatorische Maßnahmen, die vor unberechtigtem Zugriff, Missbrauch und Verlust von Daten schützen sollen.

Es gelten dabei die Grundprinzipien der Datensicherheit:

  1. Vertraulichkeit: Nur wer über die jeweilige Berechtigung verfügt, darf auf Daten zugreifen.
  2. Integrität: Daten sollen so bleiben, wie sie sind, und vor Veränderungen geschützt werden. Und zwar sowohl vor absichtlichen Änderungen (Manipulation), als auch vor unabsichtlichen (Defekt).
  3. Verfügbarkeit: Daten sollen abrufbar sein, wenn sie gebraucht werden. Nationale Gesetze legen dabei fest, nach welcher Frist die Daten gelöscht werden müssen.

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(So geht`s: Ziehen Sie die Antworten auf den richtigen Begriff.)

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