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Was ist noch für den Schutz von Gesundheitsdaten geplant?
Die Digitalisierung schreitet weiter voran. Immer mehr Daten werden immer stärker miteinander verknüpft. Dabei werden neuen Chancen auch neue Risiken gegenüberstehen.
Das sogenannte „Gesundheitsdatennutzungsgesetz“ (GDNG) soll künftig die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung und gemeinwohlorientierte Zwecke erleichtern. So können Informationen in Ihrem Sinne genutzt werden, beispielsweise das Erkennen von Wechselwirkungen zwischen Medikamenten oder die Entdeckung von seltenen Erkrankungen.
Darüber hinaus zielt die deutsche Gesundheitspolitik auf eine Bereitstellung von Gesundheitsdaten innerhalb Europas ab. Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) soll dazu beitragen, Versorgungsprozesse zu verbessern und die Forschung zu Gesunderhaltung und Krankheitsbekämpfung zu fördern.
Als Versicherte haben Sie außerdem seit Kurzem die Möglichkeit, eine digitale Identität – die sogenannte GesundheitsID – von ihrer Krankenkasse zu erhalten. Sie können sich so beispielsweise über Ihr Smartphone bei Diensten wie der elektronischen Patientenakte oder dem E-Rezept anmelden, statt wie bisher mit der elektronischen Gesundheitskarte. Voraussetzung dafür ist, dass man einen Personalausweis mit Online-Funktion nutzt. Mehr erfahren
Doch keine Chance ohne Risiko – da sieht es bei den Gesundheitsdaten nicht anders aus als sonst in der digitalen Welt. Ein 100-prozentiger Schutz vor Datenverlust oder Datenmissbrauch ist nicht möglich. Andererseits können Daten, die nicht zur Verfügung stehen, nicht helfen. Achten Sie deshalb auf den Schutz Ihrer Daten, in Ihrem eigenen Interesse.
Quiz
Jetzt geht es um Sie!
(So geht´s: Überlegen Sie sich Ihre persönlichen Antworten auf die Fragen.)
- Nutzen Sie bereits digitale Anwendungen rund um Ihre Gesundheit, z.B. eine Fitness-App?
- Wenn ja, haben Sie diese Anwendungen auf ihre Sicherheit hin hinterfragt?
- Wenn ja, welche Rolle haben die Ergebnisse dieser Prüfung für Sie gespielt – haben Sie die Nutzung beispielsweise einer App daraufhin wieder verworfen?