Was ist noch für die elektronische Patientenakte geplant?

Der Speicherplatz in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) ist unbegrenzt – alle Ihre Gesundheitsdaten können dort Ihnen und den von Ihnen berechtigten Heilberuflern zur Verfügung stehen. Und auch für weitere, bislang noch nicht erfasste Informationen ist dort noch Platz.

Schon jetzt steht fest, dass künftig eine ganze Reihe weiterer Daten in der ePA gespeichert werden können, zum Beispiel elektronische Rezepte (E-Rezept) und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) oder auch die Daten aus sogenannten „Digitalen Gesundheitsanwendungen“ (DiGA).

Zudem erhält Ihre Akte nach und nach neue Funktionen. So werden Sie die Möglichkeit erhalten, Ihre Daten (pseudonymisiert und verschlüsselt) für Forschungszwecke freizugeben. Ebenfalls ermöglicht werden zukünftig ein direkter Zugang zum Organspenderegister und der Zugriff auf die sogenannte „elektronische Patientenkurzakte“ – die Online-Version Ihres Notfalldatensatzes. Nach und nach werden hierdurch viele Informationen, die bisher auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind, online in Ihrer Patientenakte abgelegt.

Ab 2025 ist die sogenannte „ePA für alle“ geplant - auch "Opt-Out-ePA" genannt. Versicherte sollen dann automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten. Wenn man die ePA nicht nutzen möchte, kann man Widerspruch dagegen einlegen. Wir werden Sie informieren, sobald es mehr Informationen dazu gibt. Bis dahin kann jeder die ePA freiwillig nutzen und muss die Nutzung nicht widerrufen.

Sie können natürlich noch länger warten mit Ihrem Einstieg in die elektronische Patientenakte (ePA). In der Zwischenzeit wird diese immer wieder neue Funktionen bekommen, und jedes Mal noch ein Stück nützlicher werden. Aber wir empfehlen eine andere Lösung: Beantragen Sie Ihre ePA jetzt. Sie ist jetzt schon gut – und Sie können live erleben, wie sie immer besser wird.

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